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Tipps für die
Planung der kirchlichen Trauung
Sie haben sich entschieden,
kirchlich zu heiraten und fragen sich, wer eigentlich zuständig
ist?
Welche Dokumente Sie benötigen und was eigentlich beim
Traugespräch besprochen wird?
Welche Unterlagen
benötigen wir?
Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigenstandsnachweis
erbringen: Dabei handelt es sich bei katholische Getauften
Partnern um einen aktuelle Taufschein, die beim Taufpfarramt
erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei
ausländischen Katholiken kann das Verfahren langwieriger
sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden
sollte. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche
sind, legen beim Geistlichen einen Ledigeneid ab.
Das deutsche Recht verlangte
bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung
einer Zivilehe. Seit dem 01.01.2009 ist auch eine rein
kirchliche Trauung gestattet. Diese wird allerdings
zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom Bischof genehmigt
werden.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich ist
der Pfarrer der Wohnsitzpfarrei der Braut oder des Bräutigams
Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde
statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Ausnahmefall,
dass Sie woanders heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer
eine Überweisung aus. Allerdings müssen Sie sich dann selbst
darum kümmern, an Ihrem Wunschort einen Pfarrer zu finden, der
Sie traut.
Wie und wann
organisieren wir die Festlegung des Trautermins?
Bezüglich der Terminabsprachen für die Trauung sollte sich das
Paar frühzeitig (rund 6-12 Monate vorher) an das
Pfarrbüro wenden, damit der Wunschtermin realisiert
werden kann. Treffen Sie erst nach der Festlegung des
Trautermins mit dem Geistlichen verbindliche Absprachen mit
Restaurant, Diskjockey etc. Besonders im Frühjahr und Sommer
heiraten viele Paare, so dass eine langfristige Planung ratsam
ist.
Kann ich nach einer
Scheidung erneut heiraten?
"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" –
Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische
Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen
Eheverständnis kann deshalb eine kirchliche gültig geschlossene
und vollzogene Ehe nicht geschieden werden. Eine Wiederheirat
ist im Falle des Todes eines Ehepartners möglich.
Es gibt allerdings Fälle, in
denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. In
einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können
Heiratswillige klären, ob eventuell Vorraussetzungen für ein
Ehenichtigkeitsverfahren
bestehen.
Im Falle einer vorherigen
rein standesamtlich geschlossenen Ehe, die ein Ehepartner
bereits vor der jetzt beabsichtigten eingegangen war, muss die
kirchliche Nichtigkeit eigens festgestellt werden. Hierzu sind
folgende Dokumente nötig: Scheidungsurkunde und Liste der
gemeinsamen Wohnsitze während dieser Ehe.
Bitte melden Sie sich in
diesem Falle möglichst umgehend im
Pfarrbüro, um Ihre Situation
kirchenrechtlich abzuklären.
Was ist das
Traugespräch?
4-6 Monate vor der Eheschließung trifft sich der Geistliche mit
Ihnen zu einem ersten Gespräch, in dem der Trauende Sie als Paar
besser kennen lernen möchte, denn er möchte ja die Trauung
später mit Ihnen zusammen und für Sie gestalten.
Der Pfarrer wird mit Ihnen
auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die
Bedeutung der christlichen Ehe sprechen. Dabei geht es um die
Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den
Willen zur Elternschaft. Außerdem kommen mögliche Ehehindernisse
wie zum Beispiel Verwandtschaft der Brautleute oder mangelndes
Alter zur Sprache. In dem so genannten
Ehevorbereitungsprotokoll, das von den Brautleuten
unterschrieben wird, werden die Daten u.a. für das Ehebuch der
Gemeinde erfasst. Weitere Infos (hier
...).
In einem weiteren Gespräch
wird dann gemeinsam der Gottesdienst vorbereitet.
Was ist das
Traugespräch?
Selbstverständlich sollen und dürfen Sie als Brautpaar den
Gottesdienst Ihrer Trauung mit gestalten. In einem zweiten
Gespräch werden Sie sich dazu mit dem Geistlichen treffen.
-
Der Traugottesdienst,
sein Aufbau und sein innerer Sinn werden besprochen bzw.
erarbeitet. Und dabei wird auch entschieden, welche Form des
Gottesdienstes für Ihre Feier die richtige ist: Trauung im
Wortgottesdienst oder Trauung in der Brautmesse. Das
unterscheidende ist die Feier der Kommunion. Sie sollten
sich als Brautpaar prüfen, wie wichtig in ihrem Leben die
Eucharistie und die Feier der Messe ist. Ein
konfessionsverschiedenes Paar feiert miteinander das, was
verbindet: die Trauung im Wortgottesdienst.
-
Lieder, eine
biblische
Lesung aus dem Alten oder dem Neuen Testament;
einen Text
aus den
Evangelien und weitere Gebete
oder Texte, die Ihnen wichtig sind, können Sie gemeinsam
aussuchen.
-
Es ist zu überlegen, ob
jemand von den Hochzeitsgästen die
Fürbitten übernehmen
kann. Auch die Lesung kann ein Freund, eine Freundin im
Gottesdienst vortragen.
-
Die Form des
Trauversprechen, das Sie einander geben wird besprochen.
Hier finden Sie nähere Informationen dazu und die
entsprechenden Texte.
-
Persönliche Fragen können
angesprochen werden.
-
Auch mehr technische
Fragen stehen an, die Sie vorher klären können, z.B.
-
Blumenschmuck in der Kirche,
- Auswahl der
Musikstücke,
-
Fotografieren im
Traugottesdienst.
Sie können als Brautpaar
selbst viel überlegen, aussuchen und für Ihren Gottesdienst
auswählen.
Wir freuen uns auf die gemeinsamen Absprachen dazu.
Eine Checkliste kann Ihnen diese Schritte erleichtern.
Wer kann Trauzeuge
sein?
Die Trauzeugen haben nach dem katholischen Kirchenrecht die
Funktion, die Trauung im Zweifelsfall bezeugen zu können. Sie
müssen nach staatsrechtlichem Verständnis über 18 Jahre alt und
voll geschäftsfähig sein.
Was haben
konfessionsverschiedene Partner zu beachten?
Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der
katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will
und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und
Erziehung der Kinder einsetzt. Die sogenannte "Ökumenische
Trauung" zwischen einem katholischen und einem evangelischen
Christen hat zwei Formen: Sie kann
§
in der katholischen
Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder
§
in der evangelischen
Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen.
Sprechen Sie offen
miteinander über die Chancen und Aufgaben einer
konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie verantwortliche
gemeinsame Entscheidungen. Weitere Info's (hier
...).
Was haben
religionsverschiedene Partner zu beachten?
Eine katholische Eheschließung ist auch in diesem Fall möglich,
- d.h. wenn einer der Partner zu einer anderen Religion gehört
oder gar nicht getauft ist.
Der katholische Partner
verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach
seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der
Kinder einsetzen will. Die unterschiedliche Religion der
Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen.
Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen
Partners müssen ihre Ehe bestimmen. Der christliche Partner
steht vor besonderen Herausforderungen, wenn das Ehepaar in
einem nichtchristlichen Kulturkreis lebt.
Wo bekomme ich mehr
Informationen und Antworten auf andere Fragen?
Auf vielen Seiten im Internet
und selbstverständlich beim
Pastor oder beim
Kaplan.
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