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Der Pfarreienrat unserer
Pfarreiengemeinschaft besteht aus jeweils drei Vertretern der
Pfarrgemeinde St. Laurentius Ahrweiler
und St. Barbara Ramersbach
und hat sich in der ersten Sitzung am 1.
April 2008 wie folgt konstituiert:
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1.
Vorsitzender |
Rainer
Ulrich |
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Stellvertretender Vorsitzender |
Ludwig
Schüle |
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Schriftführer |
Thea
Köb |
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Schriftführer |
Jörg
Meyrer |
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Mitglied |
Ulrike
Keuler |
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Mitglied |
Matthias Becker |
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Mitglied |
Werner
Surges |
Aufgabe:
Der Pfarreienrat regelt die Zusammenarbeit der einzelnen
Pfarrgemeinderäte einer Pfarreiengemeinschaft. Die Beschlüsse des Pfarreienrates
sind für die betroffenen Pfarrgemeinderäte verbindlich. Der Pfarreienrat besteht
aus amtlichen Mitgliedern und einer paritätischen Anzahl von gewählten
Delegierten aus den zugehörigen Pfarrgemeinderäten. Die Bildung eines
Pfarreienrates ist mit Beginn der nunmehr laufenden Amtsperiode der
Pfarrgemeinderäte (November 2007) vom Bistum Trier verbindlich vorgeschrieben.
Der Pfarreienrat erarbeitet mit Blick auf das Gemeinsame und
unter Berücksichtigung der Situation der einzelnen Pfarreien eine pastorale
Planung für die Pfarreiengemeinschaft. Auf Basis dieser pastoralen Planung legt
er in Abstimmung mit den amtlichen Mitgliedern und den Pfarrgemeinderäten die
hierzu erforderlichen Aufgaben und deren Umsetzung in der Pfarreiengemeinschaft
fest. Darüber hinaus entsendet der Pfarreienrat einen Vertreter in den
Dekanatsrat. |