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Katholische Kirchengemeinde
Sankt Laurentius Ahrweiler
Pfarreienrat


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Der Pfarreienrat unserer Pfarreiengemeinschaft besteht aus jeweils drei Vertretern der

Pfarrgemeinde St. Laurentius Ahrweiler und St. Barbara Ramersbach

und hat sich in der ersten Sitzung am 1. April 2008 wie folgt konstituiert:

1. Vorsitzender 

Rainer Ulrich

Stellvertretender Vorsitzender

Ludwig Schüle

Schriftführer

Thea Köb

Schriftführer

Jörg Meyrer

Mitglied

Ulrike Keuler

Mitglied

Matthias Becker

Mitglied

Werner Surges

Aufgabe:

Der Pfarreienrat regelt die Zusammenarbeit der einzelnen Pfarrgemeinderäte einer Pfarreiengemeinschaft. Die Beschlüsse des Pfarreienrates sind für die betroffenen Pfarrgemeinderäte verbindlich. Der Pfarreienrat besteht aus amtlichen Mitgliedern und einer paritätischen Anzahl von gewählten Delegierten aus den zugehörigen Pfarrgemeinderäten. Die Bildung eines Pfarreienrates ist mit Beginn der nunmehr laufenden Amtsperiode der Pfarrgemeinderäte (November 2007) vom Bistum Trier verbindlich vorgeschrieben.

Der Pfarreienrat erarbeitet mit Blick auf das Gemeinsame und unter Berücksichtigung der Situation der einzelnen Pfarreien eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft. Auf Basis dieser pastoralen Planung legt er in Abstimmung mit den amtlichen Mitgliedern und den Pfarrgemeinderäten die hierzu erforderlichen Aufgaben und deren Umsetzung in der Pfarreiengemeinschaft fest. Darüber hinaus entsendet der Pfarreienrat einen Vertreter in den Dekanatsrat.

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Stand: 10.03.09

 

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