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Weihnachtsmarkt
in Ahrweiler am Totensonntag?
Das
Kirchenjahr endet – unterschieden vom kalendarischen
Jahreswechsel – mit dem Totensonntag oder auch
Ewigkeitssonntag, der dem 1. Adventssonntag vorausgeht. Am
Totensonntag wird in der Evangelischen Kirche der im ablaufenden
Kirchenjahr Verstorbenen gedacht, ihre Namen werden in den
Gottesdiensten verlesen. Dieser Tag gibt Menschen Raum, sich mit
ihrer Trauer, mit Sterben, Leiden und Tod auseinander zu setzen.
Diese intensive Beschäftigung mit den dunklen Seiten des
eigenen Lebens ermöglicht eine anschließende Öffnung für
dessen lichte Seiten, für Hoffnung und freudige Erwartung als
den großen Themen der Adventszeit. Der Sinn und die Bedeutung
sowohl des Totensonntages/Ewigkeitssonntages wie auch der
Adventszeit werden durch eine Vorverlegung der Weihnachtszeit
entleert.
Wir
sind davon überzeugt, dass im tradierten Ablauf des
Kirchenjahres mit seinen zyklisch wiederkehrenden Themen
Weisheit und Kraft liegen, die auch für nicht kirchlich
gebundene Menschen von Bedeutung sind. Immerhin gehören die
kirchlichen Festzeiten wie Advent, Weihnachten, Ostern,
Pfingsten u.a. zu unserer Kultur. Gerade in unserer „non-stop-Gesellschaft",
die sich mit vielem – überfordernd – gleichzeitig
beschäftigt, halten wir es für wichtig, die unterschiedlichen
Zeiten und Festzeiten im Jahr als voneinander unterscheidbare
Zeiten zu erhalten. Wir glauben, dass die im Hinblick auf
erhoffte kommerzielle Vorteile erfolgende Ausdehnung von Fest-
bzw. Vorfestzeiten letztlich deren innere Aushöhlung und
Abschaffung vorantreibt in Richtung auf ein zeitliches Einerlei.
Für unsere Kommunen also wird es ein Gewinn, wenn die
Weihnachtsmärkte erst am 1. Advent bzw. frühestens nach dem
Totensonntag beginnen – denn: ein paar Tage weniger können
mehr sein.
Dieser
Hinweis ist uns wichtiger als nur der Hinweis auf den § 6 des
in Rheinland-Pfalz geltenden Feiertagsgesetzes, der für den
Totensonntag ab 4.00 Uhr öffentliche Veranstaltungen verbietet,
die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind. Die
örtliche Ordnungsbehörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen
zulassen. Für unsere Gemeindeglieder wäre es interessant zu
wissen, welche Gründe so wichtig sind, dass der Weihnachtsmarkt
am Totensonntag stattfinden kann.
Jörg Meyrer
Dechant des Dekanates Ahr-Eifel
Pastor von St. Laurentius Ahrweiler |
Friedemann
Bach
Vorsitzender des Presbyteriums
der Ev. Kirchengemeinde Bad Neuenahr |
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